Allgemeine Geschäftsbedingungen
(nachfolgend „AGB“)
der Persofy GmbH (nachfolgend „Persofy“) .
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Persofy und dem jeweiligen Kunden im Rahmen der Personalvermittlung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn Persofy ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen Persofy und dem Kunden im Bereich der Personalvermittlung, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedarf.
§ 2 Pflichten von Persofy und Leistungsumfang
(1) Persofy vermittelt dem Kunden Hilfs-, Fach- und Führungskräfte zur Festeinstellung oder für andere Vertragsverhältnisse (nachfolgend „Kandidaten“ oder „Bewerber“) anhand der vom Kunden vorab mitgeteilten Kriterien bezüglich Qualifikation der Kandidaten sowie Anforderungen an die zu besetzende Stelle.
Entscheidet sich der Kunde dafür, den Kandidaten nicht selbst anzustellen, sondern über Persofy im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zu beziehen, kommt keine Personalvermittlung zustande. Es entsteht keine Vermittlungsgebühr. Die Parteien schließen dafür einen schriftlichen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, der auch eine ggf. spätere Übernahme des Kandidaten in ein Anstellungsverhältnis und die Konditionen dafür regelt.
(2) Die Suche nach einem geeigneten Bewerber umfasst grundsätzlich, sofern nicht ausdrücklich weitere Optionen gebucht werden, Recherchen im eigenen Datenbestand von Persofy sowie das Schalten von Stellenanzeigen.
(3) Der Kunde kann zusätzliche Leistungen wie gezieltes Headhunting oder Anzeigenschaltungen einzeln buchen (nachfolgend „Zusatzleistungen“), die im Rahmen der Einzelbeauftragung oder nachträglich ausdrücklich vereinbart werden.
(4) Persofy verpflichtet sich, alle Maßnahmen gewissenhaft und sorgfältig zu treffen, die im Einzelfall zur Vermittlung eines geeigneten Mitarbeiters erforderlich sind. Persofy leitet dem Kunden nur Bewerbungen weiter, die weitestgehend dem vom Kunden niedergelegten Anforderungsprofil entsprechen.
(5) Der Kunde kann angebotene Kandidaten jederzeit ablehnen. Nach Vorauswahl informiert Persofy die vorgeschlagenen Kandidaten und stimmt die Vorstellungstermine mit den beteiligten Personen ab. Absagen an nicht akzeptierte Kandidaten werden von Persofy erledigt.
§ 3 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Persofy unverzüglich über einen Vertragsschluss zwischen ihm und dem von Persofy vorgestellten Kandidaten zu unterrichten, indem er eine Kopie des geschlossenen Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstvertrages (nachfolgend „Arbeitsvertrag“) zusendet. Liegt noch kein schriftlicher Arbeitsvertrag vor, genügt vorübergehend eine formlose schriftliche Nachricht.
(2) Hat sich ein von Persofy vorgestellter Kandidat bereits unabhängig von der Vorstellung durch Persofy beim Kunden beworben, ist der Kunde verpflichtet, Persofy unverzüglich (spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen von Persofy) zu informieren und die Vorkenntnis nachzuweisen. In diesem Fall erbringt Persofy keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers. Der Kunde kann Persofy jedoch anweisen, auch bezüglich dieses Bewerbers weiterzuarbeiten. Kommt es in einem derartigen Fall zum Vertragsabschluss zwischen Kunde und Bewerber, schuldet der Kunde das vereinbarte Vermittlungshonorar ungeschmälert.
(3) Die abschließende Prüfung der Eignung des Kandidaten, insbesondere die Überprüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen, obliegt dem Kunden.
(4) Eventuell anfallende Reisekosten für Kandidaten, die entstehen, damit sich diese vor Ort beim suchenden Unternehmen präsentieren, sind durch den Kunden direkt zu begleichen.
§ 4 Vergütung und Aufwendungsersatz
(1) Schließt der Kunde mit dem von Persofy vorgestellten Kandidaten einen Arbeitsvertrag, erhält Persofy ein Vermittlungshonorar. Dies gilt auch, wenn der Vertrag zwischen Kunde und Kandidat nicht unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von sechs Monaten zustande kommt.
(2) Das Vermittlungshonorar beträgt 30 % der zwischen Kunde und Kandidat vereinbarten Jahresgesamtbruttovergütung. Die Jahresgesamtbruttovergütung umfasst alle zusätzlichen Leistungen, die dem Kandidaten gewährt werden, einschließlich Gratifikationen, Urlaubsgeld, Boni, Firmenwagen etc.
(3) Kommt der Kunde seiner Verpflichtung aus § 3 Abs. 1 zur Übersendung des mit dem Kandidaten geschlossenen Arbeitsvertrages nicht nach, und ist es Persofy daher unmöglich, die Jahresbruttovergütung im Sinne des vorstehenden Absatzes zu bestimmen, ist Persofy berechtigt, ein für die Qualifikation des Kandidaten marktübliches Jahresbruttoeinkommen zugrunde zu legen.
(4) Für die zu erbringenden Zusatzleistungen gewährt der Kunde Persofy die sich aus der Vereinbarung in der Einzelbeauftragung ergebenden Beträge. Zusätzlich verpflichtet sich der Kunde zum Ersatz der erforderlichen Aufwendungen, die Persofy durch die Erbringung der gewünschten Zusatzleistungen entstehen. Persofy ist auf Anfrage verpflichtet, entsprechende Belege vorzulegen.
(5) Der Vermittlungshonoraranspruch entsteht unabhängig davon, in welcher Position der durch Persofy vorgestellte Kandidat beim Kunden oder bei einem mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen eingestellt bzw. eingesetzt wird.
§ 5 Abrechnung und Fälligkeit
(1) Persofy rechnet – sofern nicht anders vereinbart – über die erbrachten Leistungen ab, sobald zwischen dem Kunden und dem von Persofy vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertrag abgeschlossen worden ist.
(2) Rechnungen von Persofy sind mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen fällig und ohne Abzüge zu begleichen. Die in den Rechnungen aufgeführten Beträge verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Während des Verzugs des Kunden ist Persofy berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
(3) Die Aufrechnung kann vom Kunden nur mit Forderungen erfolgen, die von Persofy anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ 6 Vertraulichkeit und Honoraranspruch bei Verstoß
(1) Die Parteien sind verpflichtet, über Unterlagen und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Bewerber im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung eines Vertrages zwischen Persofy und dem Kunden fort. Der Kunde hat von Persofy übergebene Unterlagen auf Verlangen von Persofy herauszugeben. Dies gilt nicht für weitergegebene Unterlagen eines Bewerbers, mit dem der Kunde einen Vertrag abgeschlossen hat.
(2) Schließt ein Dritter einen Vertrag mit dem Kandidaten aufgrund von Unterlagen und Informationen, die der Kunde von Persofy erhalten hat und die der Kunde entgegen des vorstehenden Absatzes weitergegeben hat, schuldet der Kunde ebenfalls das vereinbarte Vermittlungshonorar.
§ 7 Haftung
(1) Persofy haftet für die ordnungsgemäße Auswahl der Bewerber („Kardinalspflicht“). Verletzt Persofy diese Kardinalpflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, wird die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die Deckungssumme der von Persofy abgeschlossenen Haftpflichtversicherung, die auf Verlangen nachgewiesen wird.
(2) Für sonstige Pflichtverletzungen, die keine Kardinalspflichten betreffen, haftet Persofy nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung von Persofy ausgeschlossen.
§ 8 Datenschutz
(1) Persofy und Kunde verpflichten sich, bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Daten, die das Vertragsverhältnis mit Persofy betreffen, im Rahmen der Vertragsverwaltung elektronisch verarbeitet werden.
(2) Persofy und Kunde stellen ihrem jeweiligen Ansprechpartner der anderen Partei die notwendigen Informationen gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO unverzüglich nach Vertragsbeginn zur Verfügung. Diese Informationen ergeben sich für Persofy aus den diesen AGB als Anlage beigefügten „Hinweisen zur Verarbeitung personenbezogener Daten“. Sollten weitere personenbezogene Daten durch einen Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis verarbeitet werden, treffen die Vertragspartner die erforderlichen Regelungen für diese Verarbeitung.
(3) Sofern dem Kunden durch die Personalvermittlung personenbezogene Daten von Bewerbern/Kandidaten übermittelt werden, erfolgt diese Übermittlung ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsprozesses. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde hat die ihm von Persofy zweckgebunden übermittelten Daten nach Entfallen des Zwecks der Speicherung zu löschen, sofern nicht abweichend gesetzlich geregelt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen Persofy und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Änderungen und Ergänzungen der zwischen Persofy und dem Kunden getroffenen Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
(3) Wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart. Dies gilt auch für den Urkunden-, Scheck- oder Wechselprozess.
(4) Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden alsdann anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen.